Betreuungswünsche anmelden
- Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung
Wir helfen Menschen mit Behinderungen im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf Flugreisen.
Soziale Eingliederung und ein diskriminierungsfreier Umgang sind Teil unserer Prinzipien. Daher fallen keine zusätzlichen Gebühren für Ihre speziell benötigte Unterstützung an. Bitte teilen Sie uns bis mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug mit, welche Unterstützung Sie benötigen. Denken Sie bitte auch an die benötigte Unterstützung auf dem Rückflug, und teilen Sie uns diese mit. Wenn Sie von einer unterstützenden Person begleitet werden, tun wir alles um sicherzustellen, dass diese Person neben Ihnen sitzt. Bei Bedarf helfen Ihnen unsere Flugbegleiter, die Toilettenanlagen zu erreichen.

- Rollstühle und andere Mobilitätshilfen
Gerne können Sie mit bis zu zwei Mobilitätshilfen reisen, einschließlich elektrischer Rollstühle. Es ist notwendig, dass Sie uns bis spätestens 48 Stunden vor Abflug benachrichtigen. Der Transport der Ausrüstung unterliegt den Platzbeschränkungen an Bord des Flugzeuges sowie den Rechtsvorschriften über den Transport gefährlicher Güter.
- Assistenzhunde
Wenn Sie einen anerkannten Assistenzhund haben, bringen wir ihn gerne ohne zusätzliche Kosten in der Flugkabine unter. Bitte beachten Sie, dass Sie gültige Dokumente vorlegen und uns mindestens 48 Stunden vor Abflug benachrichtigen müssen. Sie sind verpflichtet, sich an die nationalen Gesetze Ihres Ziellandes und die internen Vorschriften für den Transport von Assistenzhunden an Bord des Flugzeuges zu halten.
- Ein geschultes Team, das Ihnen gerne hilft
Wir garantieren, dass alle Blue Air Mitarbeiter darin geschult sind, Fluggästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität direkte Hilfe zu leisten, um Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.
Beförderungsverweigerung
Möglicherweise muss Blue Air die Beförderung einer Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ablehnen, um den durch internationales, kommunales oder nationales Recht festgelegten Sicherheitsanforderungen nachzukommen. Wir sind verpflichtet, die Sicherheitsanforderungen der Behörde zu erfüllen, die das Luftverkehrsbetreiberzeugnis ausgestellt hat.
Alternativ kann unser Unternehmen das Boarding ablehnen, wenn die Größe des Flugzeuges oder seiner Türen die Anbordnahme oder den Transport physisch unmöglich macht. Im Falle einer Ablehnung werden die Vertreter von Blue Air eine akzeptable Alternative vorschlagen. Bei Beförderungsverweigerung haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung. Blue Air wird innerhalb von 5 Werktagen nach der Anfrage schriftlich antworten und Sie über die Gründe der Ablehnung informieren.